Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Geschäftsbedingungen
von fotogloria | büro für fotografische zusammenarbeit GmbH mit Bildverwertern
(im Folgenden : fotogloria) Stand: 10/2010
A. Allgemeines
1. Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der fotogloria-Bilddatenbank/Bildarchives o.ä.. Mit der Annahme von digitalem oder analogem Bildmaterial oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Liefer- und Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch fotogloria schriftlich bestätigt werden
2. Digitales oder analoges Bildmaterial bleibt Eigentum von fotogloria bzw. derer Fotografen und zwar auch für den Fall, dass Schadens-ersatz hierfür geleistet wird. Alle Fotovorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind bei preview Bildern innerhalb von 30 Tagen zu löschen bei analogem Bildmaterial innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückzugeben.
3. Das Einverständnis zur Veröffentlichung von überlassenem Bildmaterial auf dem Personen und/oder rechtlich geschützte Werke und Gegenstände und/oder Gebäude und/oder gewerbliche Schutzgüter, wie z.B. Markenzeichen u.a. abgebildet sind, ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und muss vom Verwender selbst bei den Rechteinhabern eingeholt werden.
B. Honorare und Vergütungen
1. Jede Art der Nutzung von Bildmaterial der fotogloria ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art, Dauer, Umfang und Verbreitung der Verwendung. fotogloria orientiert sich dabei an den jeweiligen aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
2. Nicht angezeigte Verwendungen und damit nicht genehmigte Nutzungen können mit einem fünffachen Zuschlag in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus gehender Schadensersatz wird hiervon nicht berührt, dem Vertragspartner bleibt es vorbehalten der fotogloria einen geringeren Schaden nachzuweisen.
3. Rechnungen von fotogloria sind sofort nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar.
C. Kosten
1. Die Versendung von analogem Bildmaterial ist gebührenpflichtig. Die hierbei anfallenden Bearbeitungs- und Portogebühren werden dem Kunden berechnet und richten sich nach Art und Umfang des Arbeitsaufwandes.
2. Originaldias sind nach Veröffentlichung oder Ablauf der Leihzeit unverzüglich im Originalzustand wieder an fotogloria zurück zu senden. Bei Verlust oder Beschädigung werden für jedes Originaldia/Negativ 1.200,- EUR berechnet. Bei Duplikaten werden die Wiederherstellungs- oder Wie-derbeschaffungsosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei Entnahme des Fotos aus dessen Originalrahmen fällt ein Layouthonorar von mindestens 50,- EUR an. Mit der Zahlung des Entschädigungshonorars oder Layouthonorars werden keine Eigentums- oder Nutzungsrechte erworben. Die Kosten und Risiken der Rücksendung des Bildmaterials trägt der Kunde.
3. Bei einer Überschreitung der Rückgabefrist von analogem Bildmaterial werden Blockierungskosten von 3,- EUR pro Dia/Print und Tag der tatsächlichen Überschreitung der Rückgabefrist berechnet.
D. Handhabung, Verfügung, Veröffentlichung und Gewährleistung
1. Jede Nutzung seitens des Kunden bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Freigabeerklärung durch fotogloria nach vorheriger Vereinbarung über Verwendungszweck, Auflagenhöhe, Verbreitungsgrad und die daraus resultierenden zu zahlenden Entgelte (Lizenz). Die Freigabeerklärung bedarf der Schriftform oder sie wird durch Rechnungserstellung seitens fotogloria ersetzt.
2. Eine Zusendung von Bildmaterial ist nicht als Einwilligung von fotogloria zur Veröffentlichung oder einer sonstigen Verwendung wie z.B. Layoutvorlagen zu verstehen, es sei denn, dass sich aus dem Lieferschein und oder schriftlicher Genehmigung etwas anderes ergibt.
3. Das Bildmaterial in digitaler oder analoger Form ist generell nur zur einmaligen Veröffentlichung und/oder zu dem vereinbarten Zweck in einem Objekt freigegeben. Jede weitere Verwendung ist erneut honorarpflichtig. Das Bildmaterial darf nur an Dritte weitergegeben werden, wenn dies ausschließlich internen Zwecken der Auswahl und Sichtung dient. Die Archivierung des überlassenen Bildmaterials ist nicht zulässig.
4. Nachbildungen, Bearbeitungen und andere Umgestaltungen (wie z. B. Fotomontagen) des übersandten Bildmaterials sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von fotogloria gestattet. Eine Duplizierung des Bildmaterials ist ohne schriftliche Einverständniserklärung von fotogloria nicht gestattet.
5. Reklamationen, bezüglich der Versendung des Bildmaterials, werden nur anerkannt, wenn sie unverzüglich, das heißt spätestens 24 Stunden nach Erhalt geltend gemacht werden. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß und wie vereinbart zugegangen.
E. Urhebervermerk und Belegexemplare
1. Es gelten neben den getroffenen Vereinbarungen immer die Bestimmungen des Urheberrechts.
Eine Veröffentlichung darf nur unter Nennung eines Urheber- und Agenturvermerks erfolgen. Dabei muss als erstes der Fotografenname, dann der Agenturname »fotogloria« genannt werden. Bei Verwendungen für Werbezwecke können Ausnahmen vereinbart werden. Weiterhin hat ein Kunde bei jeder gedruckten Veröffentlichung fotogloria unaufgefordert und kostenlos zwei Belegexemplar zuzusenden.
2. Bei unterlassenem Bildquellennachweis, ist fotogloria berechtigt, einen Aufschlag von 100 Prozent des entsprechenden Fotohonorars zusätzlich zu berechnen.
3. Die Duplizierung einer Bildvorlage ohne schriftliches Einverständnis ist nicht gestattet.
F. Haftung und Schadensersatz
1. fotogloria übernimmt keine Haftung für den Bestand übertragener Persönlichkeitsrechte. Dasselbe gilt, soweit es um eine Haftung aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten bzw. Rechten am eigenen Bild oder anderen Rechten Dritter geht. Dem Kunden von fotogloria ist bekannt, dass eine Zustimmung bzw. etwaige Zustimmung zur Veröffentlichung von auf dem überlassenen Bildmaterial abgebildeter Personen, rechtlich geschützter Werke, Gegenstände, Gebäude oder gewerblicher Schutzgüter, wie z.B. Markenzeichen u.a. nicht Bestandteil der zwischen ihm und fotogloria bestehenden Vereinbarung ist. Die Zustimmung muss vom Kunden vor Verwertung des Bildes selbst beim Berechtigten eingeholt werden.
2. Im Falle der unberechtigten Verwertung und/oder Weitergabe von Bildmaterial, d.h. einer Verwertung, die ohne vorherige und schriftliche Freigabe von fotogloria erfolgt, haftet der Kunde für alle sich daraus ergebene Ansprüche Dritter, gleich welcher Rechtsnatur sie sind. In diesem Fall ist fotogloria berechtigt, für jede ungenehmigte Verwertung eines Bildes eine Schadenersatzpauschale in Höhe von mindestens EUR 1.250,00 höchstens ein Honorar in fünffacher Höhe der ordentlichen Lizenz, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen.
3. Es ist dem Kunden untersagt, bei der Wiedergabe des ihm zur Verfügung gestellten Bildmaterials Veränderungen vorzunehmen. Hierzu gehören z.B. Veränderungen vorhandener Bildtexte, welche zur Herabwürdigung der abgebildeten Personen oder Gegenstände führen können. Sollte der Kunde gleichwohl hiergegen verstoßen und sollte dieser Verstoß Schadensersatz-forderungen von dritter Seite generieren, die gegenüber fotogloria geltend gemacht werden, obliegt dem Kunden die Haftung hierfür. Insofern stellt er fotogloria von derartigen Ansprüchen auf erste Aufforderung hin frei.
4. Mit der Bezahlung des Schadens in einem der vorbezeichneten Fälle werden seitens des Kunden keine Eigentums- oder Nutzungsrechte an dem betroffenen Bildmaterial erworben.
G. Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Etwaige Änderungen oder Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Deutsches Recht gilt auch bei Lieferung oder Lizenzverteilung im Ausland als vereinbart.
3. Sollten einzelne Klauseln dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, soll der rechtlich nicht zu beanstandende Teil der Klausel wie auch dieser Bestimmungen hiervon nicht berührt werden und durch eine zulässige Klausel ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Interesse der unwirksam gewordenen Bestimmung am nächsten kommt.
4. Gerichtstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. Alle sonst nach deutschem oder ausländischem Recht zuständigen Gerichte gelten, soweit gesetzlich zulässig, hiermit als unzuständig.
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